Eidg. dipl. Zahnarzt SSO | Praxis Dres. med. dent. Kasper | Seidenstrasse 6 | 8853 Lachen | Telefon 055 442 74 33

FAQ / häufige Fragen

 

 Was für Leistungen beinhaltet der Schulbon ?

  • Der Schulbon, der im Kanton Schwyz jährlich den Kindern im schulpflichtigen Alter abgegeben wird, berechtigt zu einer kostenlosen zahnärztlichen Kontrolle. Dieser kostenlose Untersuch dauert in der Regel 5 - 6 Minuten. Dabei werden Mundhygiene, Stand der Gebissentwicklung und die Gesundheit der Zähne und des Zahnfleisches im Rahmen einer Inspektion erfasst. Der Schulbon berechtigt zudem zu einem summarischen Behandlungs- und Kostenvoranschlag.
  • Nicht inbegriffen sind Röntgenbilder, andere diagnostische Verfahren und Fluoridierungsmassnahmen. Sie werden gemäss SSO Tarif in Rechnung gestellt. Selbstverständlich werden wir Sie (oder die Begleitperson) vorgängig darauf hinweisen und Ihr Einverständis erbitten. Kommt das Kind unbegleitet, gehen wir davon aus, dass Ihr Einverständis für solche begründbare zusätzliche Massnahmen vorliegt.
  • Ebenfalls nicht inbegriffen ist eine detaillierte Besprechung der Befunde mit den Eltern. Wir sind gerne bereit, uns die Zeit dafür zu nehmen und mit Ihnen ausführlich diese Befunde und allfällige Optionen zu besprechen. In diesen Fällen erlauben wir uns natürlich, den zusätzlichen Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Was soll ich bei Zahnschmerzen tun ?

  • Melden Sie sich bitte schnell in der Praxis, lieber schon morgens als erst am späten Nachmittag. Je früher Sie sich melden, desto grösser ist die Chance, dass wir Ihnen noch am gleichen Tag einen Termin anbieten können.
  • Warten Sie bitte nicht mehrere Tage und versuchen Sie nicht, das Ganze über längere Zeit mit Schmerzmitteln zu überstehen. Viele Schmerzmittel beeinflussen die Blutstillung auf negative Weise, was die Sache nur noch komplizierter macht.
  • Wenn immer zumutbar, verzichten Sie bitte kurz vor dem vereinbarten Termin auf die Einnahme eines Schmerzmedikamentes. Unter dem Einfluss eines wirksamen Medikamentes wird die korrekte Diagnose oft erschwert oder gar unmöglich.

     

Wie verhalte ich mich am besten nach einer Zahnextraktion oder einem anderen chirurgischen Eingriff in der Mundhöhle ?

  • Wenn möglich sorgen Sie dafür, dass Sie abgeholt werden. Je weiter der Heimweg, umso hilfreicher wird diese Begleitung.
  • Essen Sie nicht und trinken Sie nichts Heisses, bevor die örtliche Betäubung nicht ganz abgeklungen ist. Verletzungsgefahr!.
  • Beissen Sie zum Schutz der Wunde und für eine möglichst ungestörte Blutgerinnung während ca. 15 Minuten auf einen Gaze-Tupfer.
  • Legen Sie zur Vermeidung einer Schwellung nach dem Eingriff während der ersten paar Stunden eine Eispackung auf, wobei direkter Hautkontakt des Eisbeutels vermieden werden sollte, indem der Eisbeutel in ein feuchtes Tuch (z.B. Waschlappen) eingeschlagen wird.
  • Verzichten Sie in den ersten 24 Stunden nach dem Eingriff aufs Rauchen!
  • Vermeiden Sie am ersten Tag Alkohol und koffeinhaltige Getränke.
  • Legen Sie sich nach dem Eingriff nicht hin, sondern ruhen Sie in sitzender Position.
  • Vermeiden Sie in den ersten Tagen nach dem Eingriff nach Möglichkeit auf anstrengende körperliche Betätigung, z.B. Krafttraining. Gehen Sie einer staubigen Umgebung aus dem Weg.
  • Putzen Sie normal Ihre Zähne und auch eventuell vorhandene Prothesen. Nehmen Sie dabei jedoch den Operationsbereich aus. Zur Desinfektion und Reinigung des Wundareals genügt die mitgegebene Mundspülung ( 0.2% Chlorhexidin). Spülen Sie damit 1-2 x täglich während einer Minute.
  • Wenn Ihnen Medikamente verordnet wurden, halten Sie sich bitte exakt an die Einnahmevorschriften. Insbesondere bei Schmerztabletten ist auf die tägliche Höchstdosis zu achten!
  • Sollte die Mundöffnung in der ersten Woche nach der Behandlung leicht eingeschränkt sein, darf Sie das nicht beunruhigen.
  • Erschrecken Sie nicht, wenn zwei bis drei Tage nach dem Eingriff eine Schwellung des Gesichtes im Bereich des Eingriffes sich bemerkbar macht. Solange es sich nur um eine weiche Schwellung handelt, ist das völlig normal. Diese Schwellung sollte allerdings spätestens am vierten Tag nach dem Eingriff deutlich zurück gehen.
  • Melden Sie sich bitte umgehend in der Praxis, wenn:
  1. Die Betäubung auch 6 Stunden nach Eingriff immer noch anhält.
  2. Bei einer starken Nachblutung einige Stunden nach dem Eingriff.
  3. Bei starken Schmerzen am Folgetag oder später.
  4. Bei anhaltender und praller Schwellung über den vierten Tag hinaus.

 

Wie verhalte ich mich, wenn es nach einem zahnärztlich chirurgischen Eingriff plötzlich wieder zu bluten beginnt ?

  • Beunruhigen Sie sich nicht; eine Nachblutung einige Stunden nach dem Eingriff ist eine häufige und meist harmlose Komplikation, die sich mit unten stehenden Ratschlägen beherrschen lässt.
  • Wenn immer möglich, verzichten Sie auf die weitere Einnahme von Schmerzmitteln.
  • Beissen Sie während einer halben Stunde auf einen oder mehrere sterile Gazetupfer oder ein sauberes verknotetes Taschentuch.
  • Bleiben Sie dabei in sitzender Position; legen Sie sich nicht flach hin! Spülen sie nach Ablauf dieser halben Stunde nicht den Mund, sondern spucken Sie lediglich aus.
  • Falls es erneut zu bluten beginnen sollte, wiederholen Sie das Prozedere.
  • Kann die Blutung immer noch nicht gestoppt werden, melden Sie sich bitte in der Praxis.

     

Ist es normal, dass es nach einer neuen Füllung schmerzt ?

Manchmal ja; trotz sehr vorsichtigem Arbeiten ist es möglich, dass sich eine Überempfindlichkeit auf kalt einstellt. Beim Trinken kalter Getränke, Essen von kalten Speisen oder dem Einatmen von kalter Luft tritt eine nur wenige Sekunden dauernde, leichte Schmerzempfindung auf. Dies erfordert ein bisschen Geduld und kann bis zu 3 Monaten andauern.
Etwas anderes sind Schmerzen auf warm, Schmerzen spontan und Schmerzen nachts. In diesen Fällen bringt Geduld meist nichts. Melden Sie sich bitte in der Praxis. Das Gleiche gilt für eine Beissempfindlichkeit, wenn der neu gefüllte Zahn nur dann schmerzt, wenn etwas Hartes gegessen wird.

 

Was geschieht mit dem Gold in den extrahierten Zähnen ?

Das Altgold gehört eigentlich dem Patienten. Wenn gefragt, ob sie den goldhaltigen extrahierten Zahn oder die entfernte Goldkrone mitnehmen wollen, lehnen die meisten Leute allerdings dankend ab.

Das Altgold, das in der Praxis zurück gelassen wird, überlassen wir ausnahmslos dem Schweizerischen Roten Kreuz, das mit dem Erlös diverse humanitäre Aktionen finanziert. Im Wartezimmer liegt eine Broschüre, die darüber informiert. Mehr auch unter www.redcross.ch.

 

Kann man sich beim Zahnarzt mit AIDS, Hepatitis, Sars-CoV2 oder anderen übertragbaren Krankheiten anstecken?

Nein!  Die Einhaltung einer einwandfreien Hygiene geniesst in unserer Praxis absolute Priorität. Als Folge der Corona-Krise wurde der bereits sehr hohe Hygienestadard um weitere Massnahmen ergänzt, welche auch die Ansteckung durch Tröpchen und Aerosole verhindern.

Alle Behandlungsabläufe werden regelmässig, unter hygienischen Gesichtspunkten analysiert und optimiert. Die Sterilisatoren und alle Sterilisationsprozesse werden permanent überwacht und kontrolliert, ob sie einwandfrei und vorschriftsgemäss funktionieren. Alle Instrumente werden in speziellen Instrumentenkassetten mit den modernsten Sterilisationsgeräten sterilisiert und steril gelagert. Diese Instrumentenkassette wird erst zu Beginn der Behandlung vor den Augen des Patienten erstmals geöffnet. Es ist ausgeschlossen, dass unsaubere oder unsterile Instrumente zur Anwendung gelangen könnten. 

Alle Oberflächen und Geräte in den Behandlungszimmern werden nach jedem Patienten desinfiziert und die Zimmer gelüftet. 

All diese Massnahmen gewährleisten, dass die Patienten und das Praxispersonal vor Ansteckung sicher sind.

 

Warum wird im Zahnarzttarif eine "Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion" verrechnet ?

  • Der seit Januar 2018 gültige Zahnarzttarif enthält die Tarifposition "Grundtaxe für Arbeitsplatzdesinfektion". Der häufig vorgebrachte Einwand, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass jeder Patient auf einem einwandfrei sauberen Behandlungsstuhl Platz nehmen kann und ebenso einwandfrei saubere Instrumente zur Anwendung gelangen, ist zwar nachvollziehbar und richtig. Dennoch: hinter den Kulissen wird für die Sicherstellung einer einwandfreien Praxis- und Instrumentenhygiene ein beträchtlicher Aufwand betrieben. Dafür ist ein enormer Einsatz von Geräten, Material, Personal und Zeit nötig. Dieser Aufwand wurde auf Grund verschiedener behördlicher Vorschriften und Regulierungen in den vergangenen Jahren stetig erhöht. So darf z.B. nur noch speziell geschultes Personal eingesetzt werden.  Alle Sterilisationsvorgänge müssen rückverfolgbar dokumentiert sein. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird zudem durch kostenpflichtige (!), amtliche Praxis-Kontrollen überwacht. 
  • Dieser Aufwand ist keineswegs mit demjenigen anderer Berufsgruppen vergleichbar. Wir finden es richtig, dass dieser Aufwand im Sinne der  Transparenz verrechnet wird.